Erbrecht
Richtig zu testieren gibt die Sicherheit, dass die gewünschten Personen auch tatsächlich erben, ein Erbschaftsstreit nach Möglichkeit vermieden wird. Wer richtig testieren möchte, lässt sich vorab beraten. Mit der Abfassung eines Testaments setzen sich die meisten Menschen einmal auseinander. Um ein gültiges Testament aufzusetzen, müssen Formvorschriften eingehalten werden und gewisse Grundregeln beachtet werden. Es gibt aber auch andere letztwillige Anordnungen, die getroffen werden können.
Durch die Erbrechtsreform, die am 1.1.2017 in Kraft tritt, ändert sich an den Rahmenbedingungen für Erbschaften einiges. Umso wichtiger ist die Wahl der richtigen Vertretung seiner Interessen. Dr. Nina Ollinger ist Expertin in diesem Bereich und wird regelmäßig für Vorträge zu diesem Thema gebucht. Lesen Sie mehr zum Thema Erbrechtsreform 2017.
Leistungen:
- Verfassen von Testamenten und anderen letztwilligen Anordnungen
- Schenkungsberatung
- Beratung im Zuge von Verlassenschaftsverfahren
- Vertretung in Erbschaftsprozessen