Franchiserecht · Vertriebsrecht · Franchisevertrag · Österreich
Franchiserechtsexpertin Österreichs Dr. Nina Ollinger
Rechtsanwältin Dr. Nina Ollinger, LL.M. ist auf österreichisches Franchise- und Vertriebsrecht spezialisiert. Sie berät Franchise-Systeme, Franchisegeber, Master-Franchisenehmer und Franchisenehmer bei Franchiseverträgen, Systemaufbau, Expansion und rechtlichen Konflikten – persönlich und österreichweit.
- Rechtsanwältin mit Schwerpunkt Franchise- und Vertriebsrecht
- Fachautorin und Vortragende zum Franchising
- Beratung von Franchise-Systemen in ganz Österreich
Kurzantwort
Wer ist Franchiserechtsexpertin Dr. Nina Ollinger?
Dr. Nina Ollinger, LL.M. ist Rechtsanwältin und Franchiserechtsexpertin mit Schwerpunkt auf österreichischem Franchise- und Vertriebsrecht. Sie begleitet Franchisegeber und Franchise-Systeme ebenso wie Franchisenehmer bei der Gestaltung, Prüfung und Weiterentwicklung von Franchiseverträgen und bei franchiserechtlichen Auseinandersetzungen.
Ihre Tätigkeit verbindet anwaltliche Vertrags- und Beratungspraxis mit langjähriger Kenntnis der Franchisebranche, Fachpublikationen, Vortragstätigkeit und der Arbeit mit bestehenden und neu entstehenden Franchise-Systemen.
Franchiserechtsexpertise auf einen Blick
Dr. Nina Ollinger als Franchiserechtsexpertin in Österreich
- Spezialisierung auf österreichisches Franchise- und Vertriebsrecht
- Erstellung, Prüfung und Anpassung von Franchiseverträgen
- Beratung von Franchisegebern und bestehenden Franchise-Systemen
- Rechtliche Beratung von Franchisenehmern und Master-Franchisenehmern
- Fachautorin zu Franchisevertrag, Systemgründung und Expansion
- Beratung persönlich sowie telefonisch und per Video in ganz Österreich
Spezialisierung
Warum Dr. Nina Ollinger auf Franchiserecht spezialisiert ist
Franchiserecht ist kein isoliertes Einzelrechtsgebiet. Eine fundierte Franchiseberatung muss insbesondere Vertragsrecht, Vertriebsrecht, Markenrecht, Wettbewerbs- und Kartellrecht sowie die besonderen Strukturen langfristiger Franchisebeziehungen zusammendenken.
Dr. Nina Ollinger beschäftigt sich seit vielen Jahren schwerpunktmäßig mit Franchising. In ihrer anwaltlichen Tätigkeit begleitet sie Franchise-Systeme bei ihrer rechtlichen Entwicklung und berät zu den unterschiedlichen Rechtsfragen, die während Aufbau, Expansion und laufendem Betrieb eines Systems entstehen.
Dabei steht nicht nur die Lösung eines einzelnen rechtlichen Problems im Mittelpunkt. Im Franchise greifen Vertrag, Systemorganisation, Marke, Know-how, Vertrieb, Kommunikation mit den Partnern und langfristige wirtschaftliche Interessen ineinander.
Kernkompetenzen
Franchiserechtliche Beratung durch Dr. Nina Ollinger
Die Tätigkeit umfasst die wesentlichen rechtlichen Themen entlang des Lebenszyklus eines Franchise-Systems – von der Gründung über die Expansion bis zu Konflikten und Vertragsbeendigungen.
Franchisevertrag
Erstellung, Prüfung, Überarbeitung und Anpassung von Franchiseverträgen an das konkrete System und die österreichische Rechtslage.
Franchisegeber
Rechtliche Begleitung beim Aufbau, bei der Weiterentwicklung und bei der Expansion eines Franchise-Systems sowie bei Fragen im laufenden Partnernetzwerk.
Franchisenehmer
Rechtliche Einordnung der Vertragsposition, Beratung vor und während der Franchisebeziehung sowie Unterstützung bei Konflikten und Vertragsbeendigung.
Vertrieb, Wettbewerb und Marke
Beratung zu Vertriebsstrukturen, Wettbewerbs- und Kartellrecht, Markennutzung, Gebietsschutz und weiteren systemrelevanten Rechtsfragen.
Zentraler Schwerpunkt
Franchisevertrag als Kern der franchiserechtlichen Beratung
Der Franchisevertrag bildet die rechtliche Grundlage der langfristigen Zusammenarbeit zwischen Franchisegeber und Franchisenehmer. Er muss die Besonderheiten des konkreten Systems abbilden und zugleich klare Regeln für Rechte, Pflichten und Zusammenarbeit schaffen.
Dr. Nina Ollinger beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit der Erstellung, Prüfung und Anpassung von Franchiseverträgen. Dabei werden nicht nur einzelne Klauseln betrachtet, sondern deren Funktion innerhalb des gesamten Systems.
Besonders relevant sind unter anderem Leistungen des Franchisegebers, Pflichten des Franchisenehmers, Gebühren, Know-how, Markennutzung, Bezugsbindungen, Gebietsschutz, Wettbewerbsverbote, Laufzeit, Kündigung und die Folgen der Vertragsbeendigung.
Mehr zum Franchisevertrag →Für wen?
Wen Dr. Nina Ollinger im Franchiserecht berät
Die rechtlichen Fragestellungen unterscheiden sich je nachdem, welche Rolle ein Unternehmen oder Unternehmer innerhalb eines Franchise-Systems einnimmt.
Franchisegeber
Beratung zu Franchisevertrag, Systemstruktur, Expansion, Partnerbeziehungen und rechtlichen Fragen im laufenden System.
Zur Franchisegeber-Beratung →Franchisenehmer
Rechtliche Beratung vor Vertragsabschluss, während des laufenden Vertragsverhältnisses und bei Konflikten oder Vertragsbeendigung.
Zur Franchisenehmer-Beratung →Systemgründer
Rechtliche Begleitung bei der Entwicklung eines neuen Franchise-Systems und beim Aufbau einer tragfähigen Vertrags- und Partnerstruktur.
Master-Franchisenehmer
Beratung bei Master-Franchise-Strukturen, nationaler Expansion, Vertragsarchitektur und dem Aufbau eines Partnernetzwerks.
Franchise-Systeme entwickeln
Rechtliche Begleitung von Systemaufbau und Expansion
Ein Franchise-System braucht mehr als einen Franchisevertrag. Rechtliche Gestaltung, wirtschaftliches Konzept, Handbuch, Markenauftritt, Partnergewinnung und laufende Systementwicklung müssen miteinander funktionieren.
Dr. Nina Ollinger begleitet Franchise-Systeme rechtlich bei der Entwicklung und Expansion und arbeitet bei interdisziplinären Themen mit Fachleuten aus den jeweils erforderlichen Bereichen zusammen.
- rechtliche Struktur des Franchise-Systems
- Franchise- und Partnerverträge
- Marken- und Lizenzfragen
- Vertriebs- und Wettbewerbsrecht
- Expansion in und aus Österreich
- laufende rechtliche Begleitung des Partnernetzes
Fachliche Autorität
Franchise-Praxis, Fachgremien, Publikationen und Vorträge
Fachliche Autorität im Franchiserecht entsteht nicht allein durch die anwaltliche Bearbeitung einzelner Verträge. Entscheidend ist die fortlaufende Auseinandersetzung mit der Franchisebranche, aktuellen Rechtsfragen und der praktischen Entwicklung von Franchise-Systemen.
Langjährige Franchise-Praxis
Dr. Nina Ollinger berät seit vielen Jahren Franchise-Systeme und Franchise-Partner in rechtlichen Fragen.
Rechtsausschüsse
Sie war langjährig Mitglied der Rechtsausschüsse des österreichischen und des deutschen Franchise-Verbandes.
Fachautorin
Ihre Fachbücher befassen sich mit dem Franchisevertrag sowie mit Gründung, Entwicklung und Expansion von Franchise-Systemen.
Vortragende
Dr. Nina Ollinger vermittelt franchiserechtliche Themen auch in Vorträgen, Schulungen und Fachformaten für die Franchisebranche.
Franchise-Fachbücher
Fachwissen von Dr. Nina Ollinger zum Nachlesen
Dr. Nina Ollinger hat ihr Wissen zu zentralen Themen des Franchisings auch in Fachbüchern aufbereitet.
Der Franchise-Vertrag – Knebelung oder Klarheit?
Das Fachbuch widmet sich den rechtlichen Aspekten des Franchisevertrags und erläutert typische Vertragsklauseln praxisorientiert.
Mein Franchise-System: Gründung – Entwicklung – Expansion
Das Buch verbindet rechtliche und wirtschaftliche Perspektiven auf Aufbau, Entwicklung und Expansion eines Franchise-Systems.
Praxis statt Theorie
Die Veröffentlichungen richten sich an Personen, die mit Franchiseverträgen und Franchise-Systemen praktisch arbeiten.
Vertiefung für die Franchisebranche
Die Bücher ergänzen die anwaltliche Beratung um strukturiertes Hintergrundwissen zu zentralen Franchise-Themen.
Franchiserecht vertiefen
Zentrale Themen der Beratung von Dr. Nina Ollinger
Franchisevertrag
Gestaltung, Prüfung, Rechte und Pflichten sowie typische Vertragsklauseln im österreichischen Franchiserecht.
Mehr erfahren → FranchisegeberFranchise-System rechtlich begleiten
Systemaufbau, Vertragsarchitektur, Expansion und laufende rechtliche Betreuung eines Franchise-Systems.
Mehr erfahren → FranchisenehmerFranchisenehmer rechtlich beraten
Vertrag, Pflichten, Risiken, Konflikte und rechtliche Fragen während oder am Ende der Franchisebeziehung.
Mehr erfahren →Weitere Rechtsfragen im Franchise-System
Franchiserecht reicht über den Franchisevertrag hinaus
Ein Franchise-System berührt regelmäßig weitere Rechtsgebiete. Diese müssen mit dem Franchisevertrag und der tatsächlichen Systempraxis abgestimmt werden.
Markenrecht
Schutz und Nutzung der Systemmarke sowie klare Rechte und Pflichten der Franchise-Partner.
Zum Markenschutz →Wettbewerbs- und Kartellrecht
Rechtliche Grenzen bei Preisgestaltung, Bezugsbindungen, Gebietsschutz und Wettbewerbsverboten.
Zu Wettbewerb und Kartellrecht →Datenschutz
Rollen, Datenflüsse und Verantwortlichkeiten innerhalb eines Franchise-Systems.
Zum Datenschutz im Franchise →Konflikte und Vertragsende
Beratung bei Pflichtverletzungen, Kündigung, nachvertraglichen Pflichten, Forderungen und sonstigen Auseinandersetzungen.
Beratung durch Dr. Nina Ollinger
Franchiserechtliche Beratung persönlich und österreichweit
Die Beratung kann persönlich in der Kanzlei, telefonisch oder per Videokonferenz erfolgen. Damit können Franchise-Systeme und Franchise-Partner aus ganz Österreich unmittelbar beraten werden.
- persönliche Beratung in Purkersdorf bei Wien
- persönliche Beratung in Altmünster am Traunsee
- telefonische Beratung in ganz Österreich
- Videoberatung ohne Anreise
- außergerichtliche Beratung und Verhandlung
- gerichtliche Vertretung bei franchiserechtlichen Konflikten
Standorte
Dr. Nina Ollinger persönlich in Purkersdorf und Altmünster
Neben der österreichweiten telefonischen und digitalen Beratung sind persönliche Termine nach Vereinbarung an zwei Kanzleistandorten möglich.
Telefonische Beratung
Ortsunabhängige Beratung zu franchiserechtlichen Fragen innerhalb Österreichs.
Videoberatung
Persönliche Besprechung mit Dr. Nina Ollinger ohne Anreise.
Häufige Fragen
FAQ zu Franchiserechtsexpertin Dr. Nina Ollinger
Wer ist Dr. Nina Ollinger?
Dr. Nina Ollinger, LL.M. ist Rechtsanwältin und auf österreichisches Franchise- und Vertriebsrecht spezialisiert. Sie berät Franchise-Systeme, Franchisegeber, Master-Franchisenehmer und Franchisenehmer.
Ist Dr. Nina Ollinger auf Franchiserecht spezialisiert?
Ja. Franchiserecht und Vertriebsrecht gehören zu ihren anwaltlichen Schwerpunkten. Sie begleitet Franchise-Systeme seit vielen Jahren bei rechtlichen Fragen und Franchiseverträgen.
Welche Themen bearbeitet Dr. Nina Ollinger im Franchiserecht?
Zu den Schwerpunkten zählen Franchiseverträge, Franchisegeber- und Franchisenehmerberatung, Systemaufbau und Expansion, Markenrecht, Wettbewerbs- und Kartellrecht, Datenschutz sowie Konflikte und Vertragsbeendigungen im Franchise.
Berät Dr. Nina Ollinger Franchisegeber?
Ja. Sie berät Franchisegeber insbesondere bei Aufbau und Weiterentwicklung des Systems, Franchiseverträgen, Expansion, Partnerbeziehungen und laufenden rechtlichen Fragestellungen.
Berät Dr. Nina Ollinger auch Franchisenehmer?
Ja. Franchisenehmer können sich unter anderem vor einem Vertragsabschluss, bei Fragen zum laufenden Franchiseverhältnis, bei Konflikten sowie bei Kündigung und Vertragsbeendigung beraten lassen.
Prüft Dr. Nina Ollinger Franchiseverträge?
Ja. Die Prüfung, Erstellung und Anpassung von Franchiseverträgen gehört zu ihren zentralen Tätigkeitsbereichen. Umfang und Honorar einer vollständigen Vertragsprüfung werden gesondert vereinbart.
Hat Dr. Nina Ollinger Bücher zum Franchiserecht veröffentlicht?
Ja. Zu ihren Franchise-Fachbüchern gehören „Der Franchise-Vertrag – Knebelung oder Klarheit?“ sowie „Mein Franchise-System: Gründung – Entwicklung – Expansion“.
Ist Dr. Nina Ollinger in Franchise-Fachgremien tätig?
Dr. Nina Ollinger war langjährig Mitglied der Rechtsausschüsse des österreichischen und des deutschen Franchise-Verbandes.
Kann ich Dr. Nina Ollinger auch per Video konsultieren?
Ja. Neben persönlichen Terminen in Purkersdorf und Altmünster sind telefonische Beratungen und Videobesprechungen möglich.
Berät Dr. Nina Ollinger im Franchiserecht in ganz Österreich?
Ja. Telefonische und digitale Beratung ist österreichweit möglich. Persönliche Termine werden in Purkersdorf und Altmünster angeboten.
Franchiserechtsexpertise für Ihr Anliegen
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