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Online-Termin bei Franchiserechtsexpertin Dr. Nina Ollinger
Buchen Sie Ihren Beratungstermin im Franchiserecht direkt online. Franchiserechtsexpertin Rechtsanwältin Dr. Nina Ollinger berät Franchise-Systeme, Franchisegeber, Master-Franchisenehmer und Franchisenehmer in ganz Österreich. Wählen Sie Beratungsform und verfügbaren Termin in wenigen Schritten aus.
- Franchiserechtsexpertin Rechtsanwältin Dr. Nina Ollinger
- Persönlich, telefonisch oder per Video
- Franchiserechtliche Beratung in ganz Österreich
Kurz erklärt
Wie funktioniert die Online-Terminreservierung im Franchiserecht?
Wählen Sie die gewünschte Beratungsform und anschließend einen freien Termin. Geben Sie Ihr franchiserechtliches Anliegen möglichst kurz und konkret an, damit sich Dr. Nina Ollinger auf die Erstberatung vorbereiten kann.
Die Erstberatung „EB Franchiserecht (exkl. Vertragsprüfung)“ dauert 60 Minuten und kostet 390 €. Die Beratung kann persönlich in Purkersdorf oder Altmünster, telefonisch oder per Videokonferenz stattfinden.
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Erstberatung im Franchiserecht online buchen
Buchen Sie hier Ihre 60-minütige Erstberatung im Franchiserecht bei Rechtsanwältin Dr. Nina Ollinger. Die Erstberatung umfasst die rechtliche Ersteinschätzung Ihres Anliegens; eine Vertragsprüfung ist nicht enthalten.
Drei Schritte zum Beratungstermin
So funktioniert die Online-Terminreservierung
Beratungsform und Termin auswählen
Wählen Sie die gewünschte Beratungsform und anschließend einen verfügbaren Termin für Ihre Erstberatung im Franchiserecht.
Kontaktdaten und Anliegen eintragen
Tragen Sie Ihre Kontaktdaten und eine kurze Beschreibung Ihres franchiserechtlichen Anliegens ein. So kann die Beratung effizient vorbereitet werden.
Beratung bei Dr. Nina Ollinger
Die Erstberatung findet persönlich, telefonisch oder per Video statt – abhängig von Ihrer Auswahl und dem gebuchten Termin.
Franchiserechtliche Schwerpunkte
Für welche Themen können Sie einen Beratungstermin buchen?
Das Franchiserecht verbindet Vertragsrecht, Vertriebsrecht und weitere unternehmensrechtliche Materien. Dr. Nina Ollinger berät insbesondere zu Franchiseverträgen, Systemaufbau, Franchisegeber- und Franchisenehmerfragen sowie Konflikten im laufenden Franchiseverhältnis.
Franchisevertrag
Vertragsstruktur, Rechte und Pflichten, Gebühren, Laufzeit, Gebietsschutz, Wettbewerbsverbote, Kündigung und Vertragsbeendigung.
Zum Franchisevertrag →Franchisegeber und Systemaufbau
Aufbau und Entwicklung von Franchise-Systemen, rechtliche Systemstruktur, Expansion und laufende Beratung des Franchisegebers.
Zur Franchisegeber-Beratung →Franchisenehmer
Rechtliche Einschätzung vor Vertragsabschluss, Nachträge, laufende Konflikte, Pflichten aus dem Franchisevertrag und Vertragsbeendigung.
Zur Franchisenehmer-Beratung →Marke, Wettbewerb und Datenschutz
Markennutzung, Gebietsschutz, Preisbindung, Bezugsbindungen, Wettbewerbsverbote, Kartellrecht und DSGVO im Franchise-System.
Zu Wettbewerb & Kartellrecht →Franchise-Systeme und Franchise-Partner
Für wen ist die Beratung bei Dr. Nina Ollinger geeignet?
Die franchiserechtliche Beratung richtet sich an Unternehmen und Unternehmer, die ein Franchise-System aufbauen, weiterentwickeln, führen, übernehmen oder als Partner in einem Franchise-System tätig sind.
Franchisegeber
Systemaufbau, Franchisevertrag, Expansion und laufende rechtliche Betreuung.
Mehr erfahren → ZielgruppeFranchisenehmer
Vertragsprüfung, Risikoanalyse, laufende Konflikte und Vertragsbeendigung.
Mehr erfahren → ZielgruppeSystemgründer
Rechtliche Struktur eines neuen Franchise-Systems und Vorbereitung der Expansion.
Mehr erfahren → ZielgruppeMaster-Franchisenehmer
Master-Franchise-Verträge, nationaler Systemaufbau und Partnerstruktur.
Mehr erfahren → ZielgruppeFranchise-Interessenten
Rechtliche Einordnung eines Franchisevertrags vor einer langfristigen Bindung.
Mehr erfahren → ZielgruppeBestehende Franchise-Systeme
Vertragsanpassungen, Wachstum, Konfliktprävention und laufende Rechtsfragen.
Mehr erfahren →Passende Beratungsform auswählen
Persönliche, telefonische oder digitale Beratung
Sie können bei der Online-Terminreservierung die für Ihr Anliegen passende Beratungsform auswählen.
- Persönliche Beratung in Purkersdorf
- Persönliche Beratung in Altmünster
- Telefonische Beratung innerhalb Österreichs
- Videoberatung ohne Anreise
Die geeignete Beratungsform hängt vom konkreten Sachverhalt, vom Umfang der Unterlagen und von der gewünschten rechtlichen Unterstützung ab.
Effizient zum Termin
Gut vorbereitet zur Erstberatung im Franchiserecht
Eine strukturierte Vorbereitung ermöglicht eine raschere und effizientere rechtliche Einschätzung.
Halten Sie nach Möglichkeit die für Ihre konkrete Frage wichtigsten Unterlagen bereit und erstellen Sie eine kurze chronologische Darstellung des Sachverhalts.
Bei dringenden Fristen, einer unmittelbar bevorstehenden Vertragsunterzeichnung, einer Kündigung oder einem laufenden Verfahren sollten Sie dies bei der Terminreservierung ausdrücklich anführen.
Die Erstberatung um 390 € umfasst eine rechtliche Ersteinschätzung, nicht jedoch die vollständige Prüfung eines Franchisevertrags. Eine Vertragsprüfung wird nach Umfang und konkretem Auftrag gesondert vereinbart.
Persönliche Beratung
Franchiserechtliche Beratung in Purkersdorf und Altmünster
Purkersdorf bei Wien
Hauptplatz 5, 3002 Purkersdorf
Telefon: 02231 / 22365
Altmünster am Traunsee
Grasberg 30, 4814 Altmünster
Telefon: 07612 / 21920
Telefonische Beratung
Ortsunabhängige Beratung im österreichischen Franchiserecht.
Videoberatung
Persönliche Besprechung mit Franchiserechtsexpertin Dr. Nina Ollinger ohne Anreise.
Ihre Ansprechpartnerin
Franchiserechtsexpertin Österreichs Dr. Nina Ollinger
Rechtsanwältin Dr. Nina Ollinger, LL.M. ist auf das österreichische Vertriebs- und Franchiserecht spezialisiert und berät seit Jahren schwerpunktmäßig Franchise-Systeme, Franchisegeber, Master-Franchisenehmer und Franchisenehmer.
Ihr Beratungsspektrum reicht von der Gründung und dem Aufbau einer österreichischen Franchise-Organisation über Franchiseverträge, Expansion, Markenschutz sowie Wettbewerbs- und Kartellrecht bis hin zu außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen. Sie ist Autorin der Franchise-Fachbücher „Der Franchisevertrag – Knebelung oder Klarheit?“ und „Mein Franchise-System: Gründung – Entwicklung – Expansion“.
Mehr über Franchiserechtsexpertin Dr. Nina Ollinger →Häufige Fragen
Fragen zur Online-Erstberatung im Franchiserecht
Wie buche ich einen Termin bei Franchiserechtsexpertin Dr. Nina Ollinger?
Wählen Sie im Reservierungsmodul die gewünschte Beratungsform und anschließend einen verfügbaren Termin für die 60-minütige Erstberatung im Franchiserecht.
Was kostet die Erstberatung im Franchiserecht?
Die „EB Franchiserecht (exkl. Vertragsprüfung)“ dauert 60 Minuten und kostet 390 €.
Ist die Prüfung meines Franchisevertrags in den 390 € enthalten?
Nein. Die Erstberatung dient der rechtlichen Ersteinschätzung Ihres Anliegens. Eine vollständige oder vertiefte Vertragsprüfung ist ausdrücklich nicht enthalten und wird abhängig von Umfang und Auftrag gesondert vereinbart.
Kann die Beratung telefonisch oder per Video stattfinden?
Ja. Neben persönlichen Terminen in Purkersdorf und Altmünster sind telefonische Beratungen und Videobesprechungen möglich.
Welche Unterlagen sollte ich für eine Franchise-Erstberatung vorbereiten?
Bereiten Sie insbesondere den Franchisevertrag mit relevanten Anlagen, vorvertragliche Informationen, wichtige Korrespondenz und eine kurze chronologische Darstellung Ihres Anliegens vor.
Kann ich als Franchisegeber einen Termin bei Dr. Nina Ollinger buchen?
Ja. Dr. Nina Ollinger berät Franchisegeber und Franchise-Systeme insbesondere bei Systemaufbau, Franchiseverträgen, Expansion und laufenden rechtlichen Fragen.
Kann ich als Franchisenehmer einen Termin buchen?
Ja. Die Beratung richtet sich auch an Franchisenehmer, etwa vor Vertragsabschluss, bei laufenden Konflikten, Vertragsänderungen oder Fragen zur Vertragsbeendigung.
Ist die Terminreservierung bereits eine Mandatsannahme?
Nein. Die Reservierung dient zunächst der Vereinbarung eines Beratungstermins. Eine Mandatsannahme erfolgt erst nach Prüfung des Anliegens und ausdrücklicher Bestätigung.
Berät Dr. Nina Ollinger im Franchiserecht in ganz Österreich?
Ja. Telefonische und digitale Beratung ist österreichweit möglich. Persönliche Termine finden in Purkersdorf und Altmünster statt.
Franchiserechtliche Erstberatung direkt auswählen
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