3002 Purkersdorf 02231 22 365 4814 Altmünster 07612 21 920

Franchiserecht Kontakt

Franchiserechts-Kontakt: Termin zur Erstberatung im Pferderecht. Persönlich in Purkersdorf oder Altmünster, telefonisch oder per Videokonferenz.

Kontakt · Beratung · Rückruf · Franchiserecht · Österreich

Kontakt zu Franchiserechtsexpertin Dr. Nina Ollinger

Sie möchten eine Frage zum Franchisevertrag, zum Aufbau oder zur Führung eines Franchise-Systems, zu Ihrer Position als Franchisegeber oder Franchisenehmer oder zu einem Konflikt im laufenden Franchiseverhältnis klären? Schildern Sie kurz Ihr Anliegen. Franchiserechtsexpertin Rechtsanwältin Dr. Nina Ollinger berät Franchise-Systeme und Franchise-Partner in ganz Österreich.

  • Franchiserechtsexpertin Rechtsanwältin Dr. Nina Ollinger
  • Persönlich in Purkersdorf und Altmünster
  • Franchiserechtliche Beratung in ganz Österreich
Franchiserechtsexpertin Österreichs Rechtsanwältin Dr. Nina Ollinger – Kontakt und Beratung

Direkter Kontakt

So erreichen Sie Franchiserechtsexpertin Dr. Nina Ollinger

Für eine rasche Erstberatung im Franchiserecht können Sie Ihren Termin direkt online buchen. Alternativ erreichen Sie die Kanzlei telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular.

Kanzlei Purkersdorf
Hauptplatz 5, 3002 Purkersdorf
Telefon: 02231 / 22365

Kanzlei Altmünster
Grasberg 30, 4814 Altmünster
Telefon: 07612 / 21920

Ihre Anfrage

Schildern Sie kurz Ihr franchiserechtliches Anliegen

Bitte geben Sie an, worum es geht, welche Rolle Sie im Franchise-System haben, wie Sie erreichbar sind und welche Beratungsform Sie bevorzugen. Die Kanzlei meldet sich zur Terminabstimmung oder für Rückfragen.

Vom Kontakt zur Beratung

So funktioniert die Kontaktaufnahme

1

Anfrage senden

Sie schildern kurz Ihr Anliegen und Ihre Rolle als Franchisegeber, Franchisenehmer, Master-Franchisenehmer oder Systemgründer.

2

Rückmeldung erhalten

Die Kanzlei meldet sich zur Terminabstimmung, für Rückfragen oder mit Informationen zum weiteren Vorgehen.

3

Franchiserechtliche Beratung starten

Die Beratung erfolgt persönlich, telefonisch oder per Videokonferenz – abhängig von Ihrem Anliegen und der vereinbarten Beratungsform.

Laufende Fristen und dringende Angelegenheiten

Bei Dringlichkeit bitte zusätzlich telefonisch Kontakt aufnehmen

Wenn bereits eine gerichtliche, behördliche oder vertragliche Frist läuft, eine Kündigung ausgesprochen wurde, eine Unterzeichnung unmittelbar bevorsteht oder kurzfristig reagiert werden muss, verlassen Sie sich bitte nicht ausschließlich auf das Kontaktformular.

Rufen Sie zusätzlich in Purkersdorf unter 02231 / 22365 oder in Altmünster unter 07612 / 21920 an.

Worum kann es gehen?

Typische Anliegen im Franchiserecht

Franchiserechtsexpertin Dr. Nina Ollinger berät Franchise-Systeme, Franchisegeber und Franchisenehmer insbesondere zu folgenden Themen:

Franchisevertrag

Prüfung, Erstellung, Anpassung und Verhandlung von Franchiseverträgen sowie rechtliche Einordnung einzelner Klauseln.

Zum Franchisevertrag →

Beratung für Franchisegeber

Systemaufbau, Vertragsarchitektur, Expansion, Partnerstruktur und laufende rechtliche Begleitung von Franchise-Systemen.

Zur Franchisegeber-Beratung →

Beratung für Franchisenehmer

Vertragsprüfung vor Unterzeichnung, Risikoanalyse, laufende Konflikte, Nachträge, Kündigung und Beendigung.

Zur Franchisenehmer-Beratung →

Markenschutz im Franchise

Markennutzung, Lizenzierung, Schutz der Systemmarke und rechtliche Absicherung des gemeinsamen Marktauftritts.

Zum Franchise-Markenschutz →

Wettbewerbs- und Kartellrecht

Preisbindung, Gebietsschutz, Bezugsbindungen, Wettbewerbsverbote und kartellrechtliche Grenzen im Franchise-System.

Zu Wettbewerb & Kartellrecht →

Datenschutz und Vertragsbeendigung

DSGVO im Franchise-System, Datenflüsse, Verantwortlichkeiten sowie rechtliche Fragen rund um Ausgleichsansprüche und Vertragsende.

Zum Datenschutz im Franchise →

Standorte und Beratungsformen

Franchiserechtliche Beratung persönlich und österreichweit

Persönliche Termine finden nach Vereinbarung in Purkersdorf und Altmünster statt. Telefonische und digitale Beratung durch Dr. Nina Ollinger ist österreichweit möglich.

01

Purkersdorf bei Wien

Hauptplatz 5
3002 Purkersdorf
02231 / 22365

Persönliche Beratung in der Kanzlei nach Terminvereinbarung.

02

Altmünster am Traunsee

Grasberg 30
4814 Altmünster
07612 / 21920

Persönliche Beratung in der Nebenstelle nach Terminvereinbarung.

03

Telefonische Beratung

Ortsunabhängige franchiserechtliche Besprechung nach Terminvereinbarung.

04

Videoberatung

Persönliche Beratung ohne Anreise – besonders praktisch für Franchise-Systeme und Partner in ganz Österreich.

Gut vorbereitet Kontakt aufnehmen

Welche Angaben und Unterlagen sind im Franchiserecht hilfreich?

Eine kurze chronologische Darstellung erleichtert die erste Einschätzung. Nennen Sie bitte Ihre Rolle im System, laufende Fristen, bereits gesetzte Schritte und das gewünschte Ergebnis.

  • kurze Beschreibung des Sachverhalts und Ihrer Rolle im Franchise-System
  • Franchisevertrag einschließlich Nachträgen und Anlagen
  • vorvertragliche Informationen, Angebote oder Präsentationen
  • Franchise-Handbuch oder relevante Systemvorgaben
  • E-Mails, Nachrichten und sonstige Korrespondenz
  • Kündigungen, Abmahnungen oder sonstige rechtlich relevante Schreiben
  • laufende Fristen und bereits vereinbarte Termine

Ihre Ansprechpartnerin

Franchiserechtsexpertin Österreichs Dr. Nina Ollinger

Rechtsanwältin Dr. Nina Ollinger, LL.M. ist auf das österreichische Vertriebs- und Franchiserecht spezialisiert. Sie berät Franchise-Systeme, Franchisegeber, Master-Franchisenehmer und Franchisenehmer bei Aufbau, Vertragsgestaltung, Expansion und Konflikten im laufenden Franchiseverhältnis.

Ihr Beratungsspektrum reicht von der Gründung und dem Aufbau einer österreichischen Franchise-Organisation über die landesspezifische Anpassung von Franchiseverträgen und die Begleitung von Vertragsabschlüssen bis zu außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen. Sie ist außerdem Autorin franchiserechtlicher Fachbücher.

Mehr über Franchiserechtsexpertin Dr. Nina Ollinger →
FranchiserechtFranchisevertrag, Systemaufbau und laufende Beratung
VertriebsrechtExpansion, Vertriebssysteme und Vertragsgestaltung
Franchise-SystemeFranchisegeber, Master-Franchisenehmer und Franchisenehmer
ÖsterreichweitPersönlich, telefonisch und per Video

Häufige Fragen

Fragen zur Kontaktaufnahme mit Franchiserechtsexpertin Dr. Nina Ollinger

Wie vereinbare ich am schnellsten einen Beratungstermin im Franchiserecht?

Über die Online-Terminreservierung können Sie direkt einen verfügbaren Termin und die gewünschte Beratungsform auswählen. Alternativ ist eine Anfrage per Formular, Telefon oder E-Mail möglich.

Kann die Beratung telefonisch oder per Video stattfinden?

Ja. Neben persönlichen Terminen in Purkersdorf und Altmünster sind telefonische Beratungen und Videokonferenzen möglich.

Berät Dr. Nina Ollinger sowohl Franchisegeber als auch Franchisenehmer?

Ja. Dr. Nina Ollinger berät Franchise-Systeme und Franchisegeber ebenso wie Franchisenehmer und Master-Franchisenehmer. Vor einer Mandatsannahme wird selbstverständlich geprüft, ob Interessenkollisionen bestehen.

Welche Unterlagen sind für eine Erstberatung zum Franchisevertrag sinnvoll?

Hilfreich sind insbesondere der vollständige Franchisevertrag mit Anlagen und Nachträgen, vorvertragliche Informationen, relevante Korrespondenz sowie eine kurze Darstellung Ihrer wichtigsten Fragen und Ziele.

Was mache ich bei einer laufenden Frist oder bevorstehenden Vertragsunterzeichnung?

Weisen Sie im Formular ausdrücklich auf die Frist hin und nehmen Sie bei besonderer Dringlichkeit zusätzlich telefonisch Kontakt mit der Kanzlei auf.

Entsteht durch das Absenden des Formulars bereits ein Mandat?

Nein. Ein Mandatsverhältnis entsteht erst nach ausdrücklicher Annahme und Vereinbarung durch die Kanzlei.

Berät die Kanzlei im Franchiserecht in ganz Österreich?

Ja. Telefonische und digitale Beratung ist österreichweit möglich. Persönliche Termine werden in Purkersdorf und Altmünster angeboten.

Franchiserechtliche Frage klären

Kontaktieren Sie Franchiserechtsexpertin Dr. Nina Ollinger

Schildern Sie Ihr Anliegen über das Kontaktformular oder wählen Sie über die Online-Terminreservierung unmittelbar einen verfügbaren Beratungstermin aus.