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Wettbewerbs- und Kartellrecht

Dieses Rechtsgebiet ist nicht nur für Konzerne, sondern gerade auch für Franchise-Systeme interessant und wichtig. Vermeiden Sie mit uns die franchise-typischen Stolpersteine.

Besonders Franchise-Systeme übersehen rasch die Relevanz kartellrechtlicher Fragestellungen.

Im Franchise-System ist bei der Preisgestaltung höchste Vorsicht geboten; Bezugspflichten und Exklusivitätsvereinbarungen bedürfen der Formulierung durch einen Experten. Und sobald ein Anbieter eines Nischenproduktes einen nicht unbedeutenden Marktanteil erreicht, ist es ebenfalls essentiell, eine kartellrechtliche Überprüfung des eigenen Verhaltens vorzunehmen, denn das Erreichen einer marktbeherrschenden Stellung ist erlaubt, das Ausnutzen derselben jedoch nicht.

Doch wann ist sie erreicht? Wann ausgenutzt? Was muss im Verhältnis zu Franchisenehmern beachtet werden? Diese Fragen werden in der Kanzlei Dr. Ollinger gerne beantwortet!

Auch im Bereich des Vertriebs, insbesondere bei Vertriebsverträgen, ist die Überprüfung von kartellrechtlichen Aspekten angezeigt und sinnvoll.

Leistungen: 

  • Beratung zu sämtlichen Fragestellungen des Kartellrechts (Preisbildung, Bezugspflichten, Exklusivität, Marktbeherrschung, Kartellbildung, etc)
  • Vertretung vor Kartellbehörden (BWB, Kartellgericht)
  • Vorträge zu kartellrechtlichen Themen